(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerbrand-Verordnung 2000, LGBl. Nr. 19/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 132/2016, außer Kraft.
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