(1) Im Rahmen der Personalentwicklung ist die Förderung von Frauen auf allen organisatorischen Ebenen zu verankern. Die Gleichbehandlungsbeauftragten sind in die Erstellung und Überprüfung von Personalentwicklungsmaßnahmen einzubeziehen.
(2) In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, können von den Personalverantwortlichen in Abstimmung mit den Gleichbehandlungsbeauftragten Mentoringprogramme angeboten werden, sofern dies zweckdienlich und geboten ist.
(3) Für frauenspezifische Weiterbildungen (z. B. Zeitmanagement für Frauen, Frauen in Führungspositionen, Laufbahn- oder Karriereberatungsseminar) ist ein entsprechender, bedarfsgerechter Teil der im Landesvoranschlag für Personalausbildung und Personalweiterbildung vorgesehenen Mittel bzw. des Weiterbildungsbudgets für den Bereich der Tirol Kliniken GmbH zur Verfügung zu stellen.
(4) Im Rahmen der internen Ausbildung (Einführungsveranstaltung für neu eingetretene Bedienstete, Grundausbildungslehrgänge) ist den Gleichbehandlungsbeauftragten die Möglichkeit zu geben, über das Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2005 und das Gleichstellungsprogramm zu informieren sowie ihre Anliegen zur Gleichstellungspolitik vorzutragen. In internen Führungskräfteschulungen insbesondere für neue Führungskräfte bzw. Fachtagungen für Personalverantwortliche sind auch Themen der Gleichstellungspolitik und Frauenförderung zu behandeln.
(5) Der Zugang zu Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist für alle Bediensteten gleichberechtigt, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, zu ermöglichen. Über allgemeine Weiterbildungsveranstaltungen ist rechtzeitig zu informieren.
(6) Bei der Auswahl von Trainerinnen und Trainern für Weiterbildungsveranstaltungen ist auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu achten.
(7) Trainerinnen und Trainer von Weiterbildungsveranstaltungen mit einem Bezug zu personalrelevanten Themen sind über das Gleichstellungsprogramm sowie sonstige Maßnahmen und Projekte zur Gleichstellung von Frauen zu informieren.
(8) Gleichbehandlungsbeauftragten, Vertrauenspersonen und Mitgliedern von Auswahlkommissionen ist die Teilnahme an tätigkeitsbezogenen Schulungen (z. B. Personalauswahl oder Fragetechniken) zu ermöglichen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise