(1) Das in der Anlage grün dargestellte Gebiet in den Gemeinden Kufstein und Langkampfen mit einem Flächenausmaß von insgesamt 36,19 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Kufsteiner und Langkampfener Innauen).
(2) Zweck der Verordnung ist der Schutz der Auwaldbestände, insbesondere als Brut- und Rastplätze für Vögel, sowie der dort vorkommenden, heimischen Pflanzen- und Tierarten.
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