Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 162/2021, außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden