Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Aufwertungszahl
Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 wird mit 1,031 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 500,91 Euro.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.