Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des von Gemeindebediensteten zu tragenden Fahrtkostenanteiles, LGBl. Nr. 132/2017, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 71/2018, außer Kraft .
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