Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet
Für das Natura 2000-Gebiet Padeilemähder werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
a) Erhaltung und Förderung des Gebietes als Lebensraum des FFH Lebensraumtyps 6520 –Bergmähwiesen;
b) Erhaltung und Förderung der hohen Zahl an standorttypischen Pflanzenarten, insbesondere der hohen Individuendichte an Orchideen und Edelweißbeständen;
c) Erhaltung und Förderung der traditionellen, extensiven landwirtschaftlichen Bergmahd ohne Düngung;
d) Erhaltung und Förderung der traditionellen Kulturlandschaft.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.