LandesrechtTirolVerordnungenFestlegung von Erhaltungszielen für das Natura 2000-Gebiet Padeilemähder

Festlegung von Erhaltungszielen für das Natura 2000-Gebiet Padeilemähder

In Kraft seit 03. Februar 2022
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet

Für das Natura 2000-Gebiet Padeilemähder werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:

a) Erhaltung und Förderung des Gebietes als Lebensraum des FFH Lebensraumtyps 6520 –Bergmähwiesen;

b) Erhaltung und Förderung der hohen Zahl an standorttypischen Pflanzenarten, insbesondere der hohen Individuendichte an Orchideen und Edelweißbeständen;

c) Erhaltung und Förderung der traditionellen, extensiven landwirtschaftlichen Bergmahd ohne Düngung;

d) Erhaltung und Förderung der traditionellen Kulturlandschaft.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.