Vorwort
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2022 wird mit 1,030 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 977,94.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Anhänge
AnlagePDF