Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2022 wird mit 1,030 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 977,94.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Anlage
Anl. 1
Anhänge
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