LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2022

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2022

In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2022 wird mit 1,030 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 977,94.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Anlage

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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