Vorwort
§ 1 § 1
Für die öffentlichen Berufsschulen Tirols werden die in der Anlage umschriebenen Schulsprengel festgesetzt.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung der Landesregierung vom 3. Juli 2013 über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Berufsschulen Tirols (Berufsschulsprengelverordnung), Bote für Tirol Nr. 631/2013, sowie die Verordnung der Landesregierung vom 3. Juli 2013 über einen Schulversuch zur Verbesserung der äußeren Organisation an Tiroler Fachberufsschulen, Bote für Tirol Nr. 630/2013, außer Kraft.
Anlage
Anl. 1
Anhänge
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