(1) In der Finanzanalyse sind sensible Kostenfaktoren mit einer Bandbreite in der Wirtschaftlichkeitsberechnung anzusetzen und deren Einfluss auf das Ergebnis darzustellen.
(2) Die Sensitivitäts- und Risikoanalyse ist für folgende Kostenfaktoren mit den jeweils angegebenen Bandbreiten durchzuführen:
a) kalkulatorischer Zinssatz (Variation +/- 75%),
b) durchschnittlicher Day-Ahead Börsepreis Strom (Variation +/- 50%),
c) erzielbarer Preis für Verkauf von Wärme/Kälte (Variation +/- 50 %),
d) CO 2 - Preis (Variation +/- 50 %),
e) Brennstoffkosten (Variation +/- 50 %),
f) Verbrauchsszenarien/Erlösszenarien (Variation +/- 50 %),
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