(1) Das in der Anlage planlich dargestellte, grün hinterlegte Gebiet in der Gemeinde Tarrenz mit einem Flächenausmaß von 51,84 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Sinesbrunn).
(2) Zweck der Verordnung ist der Schutz des Gebietes als Lebensraum für die Bileks Azurjungfer ( Coenagrion hylas ; Art gemäß Anhang II der Habitat-Richtlinie, EU-Code 1045), insbesondere durch Erhaltung und Förderung der im Gebiet befindlichen Moortümpel und Moorweiher sowie Hochmoor- und Niedermoorflächen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise