Für den Fall, dass der Totenbeschaubefund dem Bestattungsunternehmen vor Ort nicht direkt ausgefolgt werden kann, ist zum Nachweis der durchgeführten Totenbeschau zur Verbringung der Leiche vom Sterbe- oder Fundort eine vom Totenbeschauer erstellte Bestätigung für das Bestattungsunternehmen bei der Leiche zu hinterlassen, dass die Totenbeschau stattgefunden hat. Diese Bestätigung ist vom Totenbeschauer zu unterzeichnen und hat jedenfalls zu enthalten:
a) allgemeine Angaben zur verstorbenen Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum,
b) allgemeine Angaben zum Todesdatum und zum Sterbe- bzw. Fundort,
c) Bestätigung, dass die Totenbeschau durch den unterzeichnenden Totenbeschauer vorgenommen worden ist,
d) gegebenenfalls Angaben dahingehend, ob eine infektiöse Leiche vorliegt oder besondere Maßnahmen für den Transport erforderlich sind.
Diese Bestätigung ersetzt nicht den Totenbeschaubefund und stellt keine Freigabe zur Bestattung bzw. Kremierung dar.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise