LandesrechtTirolVerordnungenAufwertungszahl-Verordnung 2020

Aufwertungszahl-Verordnung 2020

In Kraft seit 08. Februar 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Aufwertungszahl

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2020 wird mit 1,031 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 460,66 Euro.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.