LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2020

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2020

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2020 wird mit 1,036 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 917,35.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Anlage

Anl. 1