Vorwort
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2020 wird mit 1,036 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin Euro 917,35.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.