(1) In den Lesesaal dürfen keine Taschen und sonstigen Behältnisse, Überbekleidung (inkl. Schirme etc.) sowie Speisen und Getränke mitgenommen werden. Dafür stehen Schließfächer in den Garderobenräumen zur Verfügung, die über Nacht zu räumen sind. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Es gilt das allgemeine Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, was auch verwandte Erzeugnisse, wie E-Zigaretten, miteinschließt.
(2) Die Benützung der Bestände ist ausschließlich im Lesesaal während der Öffnungszeiten möglich. Die Anforderung und die Rückgabe von Archivgut und Arbeitsbehelfen hat beim Aufsichtsdienst zu erfolgen.
(3) Im Lesesaal ist die notwendige Ruhe zu beachten. Durch ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten ist ein ungestörtes Arbeiten im Landesarchiv sicherzustellen. Die Benützer haben deshalb etwa auf vernehmbare Unterhaltungen zu verzichten und die Verwendung von Mobiltelefonen zu unterlassen.
(4) Den Anweisungen des Archivpersonals ist Folge zu leisten.
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