(1) Vor der Benützung des Archivgutes haben Benützer ein Archivbenützungsblatt auszufüllen, in dem Identifikationsdaten, Adressdaten, die Telefonnummer oder elektronische Kontaktdaten wie die E Mail Adresse, der Forschungsgegenstand und der Zweck der Benützung des Archivgutes anzugeben sind. Die Benützer haben bei ihrem ersten Archivbesuch im jeweils laufenden Kalenderjahr ihre Identität nachzuweisen.
(2) Die Forschungsarbeit ist von den Benützern selbst zu leisten. Die dafür nötigen Kenntnisse, insbesondere im Lesen alter Schriften, werden vom Archivpersonal nicht vermittelt. Die Ermittlung des Archivgutes und die Bezeichnung des gewünschten Archivgutes mittels der vorhandenen Findbehelfe obliegt den Benützern.
(3) Die Bibliothek des Landesarchivs ist eine Präsenzbibliothek. Die Entlehnung von Druckwerken außer Haus ist nicht zulässig.
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