§ 3 Inkrafttreten, Auflegung — Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und ist auf Websites, die am 23. September 2018 noch nicht veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019, auf Websites, die am 23. September 2018 bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020 und auf mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021 anzuwenden.
(2) Die DIN EN 301549 wird für die Dauer ihrer Geltung bei der Abteilung Allgemeine Bauangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
(3) Die DIN EN 301549 kann bei Austrian Standards, Heinestraße 38, 1020 Wien, bezogen werden.
§ 207n BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207n Unterabschnitt 5a
…der Schulcluster. (2) Im Zuge der Errichtung eines Schulclusters ist festzulegen: 1. welche Schulen zu einem Schulcluster zusammengefasst werden, 2. welche Bezeichnung der Schulcluster trägt, 3. an welcher Schule die Schulcluster-Leitung eingerichtet wird und 4. zu welchem Zeitpunkt die Errichtung des Schulclusters wirksam wird. (3) Die Bildungsdirektion hat dem Schulcluster…
Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012
§ 5 § 5
…verlässlich ist. (2) Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Sinne des Abs. 1 lit. a gelten die unter § 3 festgesetzten Voraussetzungen für die berufliche Verwenderin oder den beruflichen Verwender. (3) Als verlässlich nach Abs. 1 lit. b gilt eine Person nicht, sofern…