(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und ist auf Websites, die am 23. September 2018 noch nicht veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019, auf Websites, die am 23. September 2018 bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020 und auf mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021 anzuwenden.
(2) Die DIN EN 301549 wird für die Dauer ihrer Geltung bei der Abteilung Allgemeine Bauangelegenheiten des Amtes der Tiroler Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
(3) Die DIN EN 301549 kann bei Austrian Standards, Heinestraße 38, 1020 Wien, bezogen werden.
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