Für die Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen des Landes Tirol, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die DIN EN 301549, Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen, Ausgabe 2020 02, für verbindlich erklärt.
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