LandesrechtTirolVerordnungenEinreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung

Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung – ERP-V Gesundheit und Sozialbetreuung

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung, LGBl. Nr. 138/2018, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Anlage

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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