Ziel dieser Verordnung ist es, durch den Erhalt einer ausgedehnten freien Fließstrecke des Inns zur Förderung der Naturschutzinteressen gemäß § 1 Abs. 1 Tiroler Naturschutzgesetz 2005, insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, beizutragen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise