LandesrechtTirolVerordnungenSchlichtungsstelle-Verordnung

Schlichtungsstelle-Verordnung

In Kraft seit 18. Juli 2018
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Vergütung

Den Mitgliedern der Schlichtungsstelle nach § 36 Abs. 2 des Tiroler Teilhabegesetzes gebührt für ihre Mühewaltung eine Vergütung von 30,– Euro je Sitzung, soweit diese außerhalb ihrer Dienstzeit stattfindet.

§ 2 § 2

§ 2 Auszahlung

Die Vergütungen nach § 1 sind halbjährlich, spätestens jedoch am Ende eines jeden Jahres von Amts wegen auszuzahlen.

§ 3 § 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.