LandesrechtTirolVerordnungenAufwertungszahl-Verordnung§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 18. Juli 2018
Up-to-date

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2018 wird mit 1,029 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 438,05 Euro.

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