Den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfebeirates nach § 10 Abs. 2 lit. e, f, g, h, i, j und l des Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetzes gebührt für ihre Mühewaltung eine Vergütung in der Höhe von 28,00 Euro pro teilgenommener Sitzung und einer aus diesem Kreis gewählten Vorsitzenden von 40,00 Euro pro teilgenommener Sitzung im Ausmaß von längstens 2,5 Stunden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise