(1) Die Kommunikation in der Walddatenbank hat ausschließlich im Rahmen von dem Stand der Technik entsprechenden Spezifikationen nach Abs. 2 zu erfolgen. Die Vertraulichkeit der Datenübermittlung ist durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Übermittlungsverfahren zu gewährleisten.
(2) Dem Stand der Technik entsprechende Spezifikationen sind:
a) das in der freigegebenen Version verfügbare Portalverbundprotokoll (PVP) zur Regelung der Zugriffe auf das Portal Tirol und damit auf die Walddatenbank,
b) die Sicherheitsklasse 2 (SecClass 2) für Zugriffe auf die Walddatenbank,
c) die in den freigegebenen Versionen verfügbaren Algorithmen, Schlüssellängen und Parameter für serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung.
Der Stand der produktiv eingesetzten technischen Lösungen ist laufend weiter zu entwickeln und entsprechend den technischen und organisatorischen Möglichkeiten anzupassen.
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