In der Walddatenbank sind insbesondere folgende Funktionen vorzusehen und getrennt nach Waldbetreuungsgebieten zu führen:
a) Datenverwaltung der Mitglieder der Forsttagsatzungskommissionen und Sitzungsorganisation;
b) Erfassung von Holzmeldungen; Erfassung von Fällungsansuchen, Zustandekommen der Umlaufbeschlüsse hierzu sowie Erstellung und Verfügbarmachung der entsprechenden Bescheide;
c) Erfassung der anlässlich der Forsttagsatzungen gefassten Beschlüsse sowie Erstellung und Verfügbarmachung der entsprechenden Bescheide;
d) Datenverwaltung sämtlicher Waldbetriebe sowie sämtlicher forstlich relevanter Flächeneinteilungen von Waldgrundstücken;
e) Datenverwaltung von Waldwirtschaftsplänen;
f) Abmaßverwaltung inklusive Schnittstellen zu elektronischen Erfassungsgeräten;
g) Erfassung sämtlicher Maßnahmen im Wald, wie Aufforstungen, Pflegemaßnahmen, Wegebau und dergleichen, mit den erforderlichen Detailinformationen;
h) Erfassung der für die gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung erforderlichen Daten;
i) Datenerfassung im Zuge von Katastrophenereignissen;
j) Statistikabfragen.
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