LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2018

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2018

In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 wird mit 1,022 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 863,04 Euro.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Anlage

Mindestsätze und sonstige Beträge ab 1. Jänner 2018, die sich aus dem für das Jahr 2018 geltenden Ausgangsbetrag nach § 9 Tiroler Mindestsicherungsgesetz ergeben:

Anl. 0

Anhänge

Anlage
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