Vorwort
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 wird mit 1,022 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 863,04 Euro.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Anhänge
AnlagePDF