Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 wird mit 1,022 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 863,04 Euro.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Anlage
Mindestsätze und sonstige Beträge ab 1. Jänner 2018, die sich aus dem für das Jahr 2018 geltenden Ausgangsbetrag nach § 9 Tiroler Mindestsicherungsgesetz ergeben:
Anl. 0
Anhänge
AnlagePDF