LandesrechtTirolVerordnungenGeschiebebecken im Gebiet der Gemeinde Westendorf, Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches

Geschiebebecken im Gebiet der Gemeinde Westendorf, Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches

In Kraft seit 25. November 2017
Up-to-date

§ 1 § 1

Der Gewässerschutzbereich des Geschiebebeckens auf GSt. Nr. 1385/3, KG Westendorf, wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Anlage

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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