Ziel dieser Verordnung ist die Verringerung der durch den Verkehr auf einem Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn verursachten Immissionsbelastungen durch den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO 2 ). Diese Verbesserung der Luftqualität dient dem dauerhaften Schutz der Gesundheit des Menschen, des Bestandes an Tieren und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften, Lebensräume und deren Wechselbeziehungen sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Luftschadstoffen sowie dem Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen.
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