(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Erste Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 42/2004, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2013, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise