LandesrechtTirolVerordnungenEinreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit

Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit – ERP-V Gesundheit

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Einreihungsplan

Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, LGBl. Nr. 1/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Anlage

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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