Vorwort
Die in der Modellstellen-Verordnung Gesundheit, LGBl. Nr. 1/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
Anhänge
AnlagePDF