(1) Die Modellfunktion Klinische Psychologen – KP umfasst die Durchführung von Untersuchungen, die Erstellung von Diagnosen, Gutachten, Therapiemaßnahmen und die therapeutische Behandlung von Patienten. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
a) dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser reicht von der selbstständigen Ausführung der eigenen Aufgaben und der fallweisen bis zur laufenden fachlichen Betreuung und Beratung von Mitarbeitern, Organisationsbereichen bzw. Parteien oder externen Ansprechpartnern. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz;
b) dem Einsatzspektrum: Die Tätigkeit ist geprägt von einem unterschiedlichen Maß an Umgebungseinflüssen, körperlicher und passiv psychischer Beanspruchung und fachlicher Führung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Führungskompetenz Team/Fach, Umgebungseinflüsse, körperliche Beanspruchung und passive psychische Beanspruchung.
(2) Die Modellfunktion Klinische Psychologen – KP besteht aus den folgenden Modellstellen:
KP1 | Klinische Psychologen 1/3 |
KP2 | Klinische Psychologen 2/3 |
KP3 | Klinische Psychologen 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.
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