(1) Die Modellfunktion Leitungsfunktionen Pflege I und II – LP_I u II umfasst die Leitung des Pflegepersonals und anderer der Pflege zugeordneter Berufsgruppen der Organisationseinheit (z. B. Medizinische Assistenzberufe, Kardiotechniker und Servicekräfte im administrativen und hauswirtschaftlichen Bereich) sowie die Stationsleitung und/oder Leitung eines Funktionsbereichs (z. B. Bettenstation, Ambulanz, OP, Intensivstation, Endoskopie) mit Zusatzausbildungen (Voraussetzung ist die Weiterbildung basales und mittleres Pflegemanagement, geregelt in der Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung – GuK-WV, BGBl. II Nr. 453/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 359/2010, bzw. gleichwertige/vergleichbare Ausbildungen/Lehrgänge). Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
a) dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese erfordern Planungen innerhalb des eigenen Arbeitsbereichs mit kurz- bzw. mittelfristigen Auswirkungen auf nachgelagerte Stellen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Wirkungsbereich;
b) dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser reicht von der weitgehend selbstständigen Bearbeitung der zugeteilten Aufgaben bis zur zusätzlichen fallweisen fachlichen Betreuung von Mitarbeitern, Organisationsbereichen bzw. Parteien oder externen Ansprechpartnern. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz;
c) dem Einsatzspektrum: Die Tätigkeit ist geprägt von einem unterschiedlichen Maß an Umgebungseinflüssen, körperlicher und passiv psychischer Beanspruchung und Mitarbeiterführung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Führungskompetenz Linie, Umgebungseinflüsse, körperliche Beanspruchung und passive psychische Beanspruchung.
(2) Die Modellfunktion Leitungsfunktionen Pflege I und II – LP_I u II besteht aus den folgenden Modellstellen:
LP_I u II1 | Leitungsfunktionen Pflege I und II 1/4 |
LP_I u II2 | Leitungsfunktionen Pflege I und II 2/4 |
LP_I u II3 | Leitungsfunktionen Pflege I und II 3/4 |
LP_I u II4 | Leitungsfunktionen Pflege I und II 4/4 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
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