(1) Die Modellfunktion Leitende Funktionen der Assistenzberufe Pflege – PL_AB umfasst die direkte, disziplinarische Führung von Mitarbeitern der (medizinischen) Assistenzberufe; die Organisation/Planung des Personaleinsatzes, die Personalbeurteilung, das Erkennen von Fähigkeiten, das Mitarbeitergespräch und die Mitwirkung bei der Personalbeschaffung. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
a) dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese sind öfters wechselnde, gleichartige Aufgaben, wofür Verständnis für die Ablauflogik und das Erkennen der Prioritäten erforderlich ist bzw. Ursachen und Zusammenhänge erkannt werden müssen. Die Tätigkeiten reichen von rein ausführenden abzusprechenden bis zu öfters eigenständig anzupassenden und optimierenden Tätigkeiten. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Wirkungsbereich;
b) dem Freiraum bei der Aufgabenausführung: Dieser reicht von der Ausführung verschiedener Tätigkeiten nach mehrstufigem Arbeitsplan oder nach eingespielter/eingeübter Routine, was eigene Festlegungen in Details erfordert, bis zu der weitgehend selbstständigen Bearbeitung mehrerer im Ablauf logisch zusammenhängender zugeteilter Aufgaben nach Ausführungsbestimmungen oder sonstigen Vorgaben (Ermessungsentscheidungen im bekannten Lösungsspektrum). Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.
(2) Die Modellfunktion Leitende Funktionen der Assistenzberufe Pflege – PL_AB besteht aus den folgenden Modellstellen:
PL_AB1 | Leitende Funktionen der Assistenzberufe Pflege 1/4 |
PL_AB2 | Leitende Funktionen der Assistenzberufe Pflege 2/4 |
PL_AB3 | Leitende Funktionen der Assistenzberufe Pflege 3/4 |
PL_AB4 | Leitende Funktionen der Assistenzberufe Pflege 4/4 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 4 festgelegt.
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