Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Erhaltungsziele
Für das Natura 2000-Gebiet Brutgebiete des Ortolans in den Gemeinden Silz, Haiming und Stams, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
a) Erhaltung der kleinparzellierten, strukturreichen, offenen Kulturlandschaft mit der für das Gebiet typischen Ackerbewirtschaftung in Fruchtfolge sowie der Mähwiesen und
b) Erhaltung des Ortolanbestandes (A379 - Emberiza hortulana), der an diesen Lebensraum gebunden ist.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.