Die Verordnung tritt am 20. November 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der auf bestimmten Abschnitten der A 12 Inntal Autobahn eine immissionsabhängige Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird, LGBl Nr. 36/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 129/2013, außer Kraft.
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