LandesrechtTirolVerordnungenVerordnung der Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger und Finanzgeschäfte vom Vier-Augen-Prinzip ausgenommen werden

Verordnung der Landesregierung, mit der bestimmte Rechtsträger und Finanzgeschäfte vom Vier-Augen-Prinzip ausgenommen werden

In Kraft seit 27. Februar 2014
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