Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 9 Abs. 3 lit. a des Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012, LGBl. Nr. 56, gilt der erfolgreiche Abschluss der vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien organisierten Ausbildung zum geprüften Greenkeeper Level 3 nach GTC Golf Course Supervisor, sofern in dieser Ausbildung jedenfalls Kenntnisse in folgenden Wissensbereichen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Unterrichtsstunden vermittelt werden:
a) Umweltschonender Umgang mit wichtigen Produkten auf Golfplätzen,
b) gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich Ökologie,
c) Untersuchung der Pflege von Golfplätzen hinsichtlich Grundwasserbelastung,
d) Einsatz von Boden- und Pflanzenhilfsstoffen,
e) Pflanzenschutzmittelrecht,
f) Pflanzenschutz im Garten- und Landschaftsbau,
g) Eigenschaften der Pflanzenschutzmittel,
h) Anwendungstechnik – Geräteausstattung,
i) Anwenderschutz,
j) Lagerfähigkeit der Pflanzenschutzmittelpräparate,
k) spezielle Pflegemaßnahmen und
l) Reinhaltung von Oberflächengewässern.
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