LandesrechtTirolVerordnungenLehrer-Personalvertreter-Geschäftsordnung 2012§ 4

§ 4§ 4

In Kraft seit 01. August 2012
Up-to-date

Die Vorbereitung der Sitzungen des Zentralausschusses einschließlich der Festsetzung der Tagesordnung obliegt dem Vorsitzenden. § 3 Abs. 2 findet sinngemäß Anwendung.

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