Diese Verordnung tritt mit 1. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 5. Dezember 1967, LGBl. Nr. 46, über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung für die Lehrer für öffentliche Pflichtschulen und für die Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 103/1994 außer Kraft.
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