Für das Natura 2000-Gebiet Afrigal, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
a) die Erhaltung der für das Natura 2000-Gebiet Afrigal typischen Bergkiefern- oder Spirkenwälder auf Gips oder Kalksubstrat mit den daran anschließenden Latschenbeständen einschließlich der charakteristischen Vegetation,
b) die Verhinderung des Eintrages von Düngemitteln und/oder Giftstoffen aus den umgebenden Flächen in solcher Weise, dass dadurch der Tier- oder Pflanzenbestand beeinträchtigt oder gefährdet werden kann,
c) die Freihaltung der Flächen des Natura 2000-Gebietes Afrigal von Anlagen jeder Art,
d) die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des gesamten Natura 2000-Gebietes Afrigal.
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