(1) Das in der Anlage dargestellte, blau unterlegte und als Natura 2000-Gebiet gemeldete Gebiet in der Gemeinde Nassereith wird zum Zweck des Schutzes seiner besonders naturnahen Bergkiefern- oder Spirkenwälder und zur Erhaltung der Biodiversität im Wald zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Afrigal).
(2) Das Naturschutzgebiet dient insbesondere der Erhaltung der Bergkiefern- oder Spirkenwälder auf Gips- oder Kalksubstrat, der Buschvegetation mit Latsche und behaarter Almrose sowie der Bodensauren Fichtenwälder.
(3) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 71,6 ha.
(4) Das Naturschutzgebiet umfasst Teile der Grundstücke Nr. 2728, 2730 und 2733/1, alle GB 80008 Nassereith.
(5) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Imst und der Gemeinde Nassereith während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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