§ 1
Erklärung zum Schutzgebiet
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet in der Gemeinde Flirsch wird wegen seiner besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Mösli).
(2) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von 207,50 ha und umfasst die Grundstücke Nr. 1753, 1754, 1752, 1751/1, 1751/2, 1774 und 1748, alle KG 84002 Flirsch.
(3) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck und bei der Gemeinde Flirsch während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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