Vorwort
§ 1
§ 1
Erhaltungsziele
Für das Natura 2000-Gebiet Vilsalpsee, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
1. Erhaltung der alpinen Kalklebensräume,
2. Erhaltung der alpinen Rasen,
3. Erhaltung der subalpinen und hochmontanen Wälder,
4. Erhaltung der Lebensräume in den und um die Seen Vilsalpsee, Traualpsee, Lache und Alplsee,
5. Schutz und Förderung der charakteristischen Vogelarten, insbesondere der Arten Steinadler, Uhu, Schwarzspecht und Sperlingskauz, und Erhaltung und Förderung der charakteristischen Arten und Lebensräume, insbesondere von Frauenschuh, Kalk- und Schieferschutthalden, artenreichen Borstgrasrasen – montan, kalkreichen Niedermooren, Moorwäldern, Kalktuffquellen, alpinen Kalkrasen, Unterwasservegetation an Fließgewässern der Submontanstufe und der Ebene mit Fluthahnenfuß, alpinen Flüssen und ihren Ufergehölzen mit Reifweide, feuchten Hochstaudenfluren, alpinen Flüssen und ihrer krautigen Ufervegetation, bodensauren Fichtenwäldern, kalkhaltigen Schutthalden in Mitteleuropa, Berg-Mähwiesen, kalkhaltigen Gewässern mit Vegetation der Armleuchteralgenbestände sowie alpinen und subalpinen Heidegebieten, wobei diese Arten und Lebensräume gegebenenfalls in einen günstigen Erhaltungszustand zu verbringen sind.
§ 2
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.