LandesrechtTirolVerordnungenErhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Fließer Sonnenhänge; Festlegung

Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Fließer Sonnenhänge; Festlegung

In Kraft seit 31. Juli 2009
Up-to-date

§ 1

§ 1

Erhaltungsziele

Für das Natura 2000-Gebiet Fließer Sonnenhänge, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:

Die Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien sowie die Pionierrasen auf Felsenkuppen sind zu erhalten, zu bewahren und gegebenenfalls ist deren günstiger Erhaltungszustand zu bewirken.

§ 2

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.