Durch die Einrichtung einer Kostenrechnung oder andere geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass jederzeit konkrete Aussagen über die Höhe, die Art und den Umfang von Aufwendungen und Erträgen für alle wesentlichen Aufgabengebiete eines Tourismusverbandes, wie Infrastruktur, Marketing oder Verwaltung, gewährleistet werden können. Über die Führung von getrennten Rechnungskreisen (etwa für Teilgebiete eines Tourismusverbandes, gegliedert z. B. nach Gemeinden, Ortsteilen oder nach sonstigen Kriterien) sowie eines internen Kontrollsystems hat der Vorstand entsprechend dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit zu entscheiden.
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