Die Geschäftsführung und Verwaltung des Tourismusverbandes hat unter eigener Verantwortung der Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Obmann, Geschäftsführer) auf der Grundlage der Bestimmungen des Tiroler Tourismusgesetzes 2006 und der nach diesem Gesetz erlassenen Verordnung den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu entsprechen.
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