(1) Die in der Anlage dargestellten, grün eingefärbten Gebiete in den Gemeinden Kauns, Kaunerberg und Faggen werden wegen der besonderen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt sowie wegen des Vorkommens seltener, von der Ausrottung bedrohter Tier- und Pflanzenarten und seltener Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Kauns – Kaunerberg – Faggen).
(2) Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung
a) der seltenen Trockenvegetationskomplexe, insbesondere der Pflanzengesellschaften Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (Festuco-Brometalia), Berberitzen-Rosengebüsch (Berberideto-Rosetum), Tragant-Schwingel-Halbtrockenrasen (Astragalo-Brometum), der artemisienreichen Gesellschaften und der Gamander-Erdseggengesellschaften,
b) der Schmetterlings- und Wildbienenfauna und
c) des genetischen Austausches mit ähnlichen Standorten, insbesondere mit den Fließer Sonnenhängen.
(3) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 36,65 ha. Es umfasst die Grundstücke 1349/1, 1349/2, 1353, 1354, 1355, 1356, 1360, 1362, 1373, 639/5, 639/6, 639/7, 639/8, 659/2, 659/3, 1211/2, 1212, 1350 (Teilfläche) GB 84104 Kauns, die Grundstücke 2273, 460/1, 612/2, 2016, 2017 (Teilfläche) GB 84105 Kaunerberg und das Grundstück 6/2 GB 84101 Faggen.
(4) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck und bei den Gemeindeämtern Kauns, Kaunerberg und Faggen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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