§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet in der Gemeinde Arzl im Pitztal wird wegen der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Arzler Pitzeklamm).
(2) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Imst und im Gemeindeamt Arzl im Pitztal während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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