§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet des Riegetales im Gebiet der Gemeinde Jerzens wird wegen der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Riegetal).
(2) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Imst und im Gemeindeamt Jerzens während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
(3) Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die Grundstücke 1487, 1488/1, 1488/2, 1489/1 (teilweise) und 2665/1 (teilweise), alle GB 80004 Jerzens, Bezirksgericht Imst, und hat eine Größe von 413,88 ha.
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