§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet in den Gemeinden Tannheim und Weißenbach am Lech wird wegen der besonderen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, des Vorkommens seltener und von der Ausrottung bedrohter Pflanzen und Tierarten zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Vilsalpsee).
(2) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 18,289646 km².
(3) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Reutte und bei den Gemeindeämtern der Gemeinden Tannheim und Weißenbach am Lech verlautbart.
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